Der orth. Maßschuh ist nur indiziert, wenn der Fuß in seiner Form, Funktion und/oder Belastungsfähigkeit so verändert ist, daß weder Fuß- bzw. entsprechende Krankengymnastik, fußgerechtes Konfektionsschuhwerk, lose orth. Einlagen, Therapieschuhe, orth. Schuhzurichtungen noch sonstige orthopädietechnische Versorgungen in Verbindung mit Konfektionsschuhen ausreichen, um eine dem Krankheitsbild oder der Behinderung angemessene Gehfunktion aufrecht zu erhalten oder zu ermöglichen.
GRIFKA (1997) verweist darauf, daß die von MARQUARDT im Jahre 1965 erstellte Indikationsliste für die Versorgung mit orth. Schuhen auch heute noch als Indikationsgrundlage Verwendung findet. Demnach sind orth. Schuhe indiziert bei:
Knick-Plattfüße mit Verlust des Längsgewölbes, Klumpfüße, korrigierte Klumpfüße im Kindesalter, Sprunggelenksversteifungen, schmerzhafte Funktionsstörungen und Versteifungen im Bereich der Fußwurzelgelenke, Beinverkürzungen von 3 cm und darüber, Hängefüße und funktionelle Hackenfüße, erhebliche Differenzen der Fußgröße und Mißbildungen, Hohlfüße mit reduzierter Belastbarkeit, Exartikulationen der Großzehe im Grundgelenk, Fußamputationen und –exartikulationen mit tragfähigem Stumpf, Spreizfüße mit groben Zehendeformationen und Mittelfußschmerzen, Beugekontrakturen der Zehengrundgelenke mit Abwicklungsbehinderung, schmerzhafte Versteifung der Zehengrundgelenke, grobe Fußdeformitäten mit Belastungsstörungen, Fußprothesen oder Innenschuhe, dauernde grobe Schwellungszustände der Füße und der Unterschenkel.
Die Indikationsliste kann auch aufgeteilt werden nach:
- Formabweichungen (z. Bsp. ungleiche Fußgröße),
- Fußdeformationen (z. Bsp. Skelettveränderungen oder Teilamputationen),
- Funktionsstörungen (z. Bsp. Fehlstellungen, Lähmungen, Bewegungseinschränkungen),
- Beinverkürzungen bzw. Beinlängendifferenzen, die 25 mm übersteigen,
- Ergänzungen zur Orthesenversorgungen.
Eine Alternative zu einem orth. Schuh ist der orth. Innenschuh. Er enthält alle orth. Elemente und paßt in einen geeigneten Konfektionsschuh, der ggf. durch orth. Zurichtungen ergänzt worden ist. Somit kann der orth. Innenschuh in verschiedenen Schuhen getragen werden.